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VwGH 26. 6. 2008, 2006/06/0288 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/609ZfV 2009, 328 Heft 2 v. 5.5.2009

AVG § 18 Abs 4 (Ausfertigung; Unterschrift oder Beglaubigung und leserliche Beifügung des Namens des Genehmigenden; Fertigung in Vertretung des Bürgermeisters, Beifügung nur des Namens des Bürgermeisters, nicht des konkret zeichnenden Vizebürgermeisters; kein Verzicht auf die Leserlichkeit der Unterschrift, kein Bescheid)

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