AVG § 62 Abs 3 (schriftliche Ausfertigung eines mündlich verkündeten Bescheides)
StVG § 120 Abs 2 (Beschwerden gegen Entscheidungen oder Anordnungen; Einbringung am ersten Tag nach jenem Tag, an dem der Beschwerdegrund bekannt geworden ist; zulässige Einbringung der Beschwerde gegen ein Straferkenntnis betreffend eine Ordnungswidrigkeit eines Strafgefangenen vor Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung)