AVG § 13 Abs 8 (wesentliche Antragsänderung; Vorlage eines geänderten Gesellschafts-Vertrages, in dem erstmals eine dem § 7 Abs 4 PrR-G entsprechende Vorkehrung enthalten ist)
AVG § 13 Abs 8 (wesentliche Antragsänderung; Vorlage eines geänderten Gesellschafts-Vertrages, in dem erstmals eine dem § 7 Abs 4 PrR-G entsprechende Vorkehrung enthalten ist)