AVG § 22 zweiter Satz (Zustellung zu eigenen Handen des Empfängers bei Vorliegen besonders wichtiger Gründe; Unzulässigkeit der Ersatzzustellung)
ZustG § 11 Abs 1 (Zustellungen im Ausland)
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen BGBl 1990/526: Art 10 (Zustellungen unmittelbar durch die Post; Versendungsformen "Eigenhändig" und "Rückschein")