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VwGH 17. 12. 2007, 2006/03/0116 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/603ZfV 2009, 327 Heft 2 v. 5.5.2009

AVG: § 42 Abs 1 idF BGBl I 2004/10 (mündliche Verhandlung, Präklusion, Verlust der Parteistellung mangels tauglicher Einwendungen)

EisenbahnG 1957: § 10 (Eisenbahnanlage; Lärmschutzwände)

§ 34 Abs 4 idF BGBl I 2004/38 (Parteien im eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren, ua Eigentümer der betroffenen Liegenschaften; kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einholung einer naturschutzbehördlichen Bewilligung; Behauptung, dass die projektierte Lärmschutzwand keine Eisenbahnanlage sei, ist eine taugliche, die Parteistellung begründende Einwendung)

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