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VwGH 27. 12. 2007, 2003/03/0181 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/600ZfV 2009, 326 Heft 2 v. 5.5.2009

AVG § 58 Abs 1 (Bescheid, wesentliche Merkmale; unzweifelhafte Nennung des Adressaten; auch unklare Spruchteile können normative Wirkung entfalten, daher Aufhebung, wenn sie in Rechte einer Partei eingreifen)

§ 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; klare Bezeichnung des Adressaten erforderlich; Unklarheit, ob sich der Verfallsausspruch an den Vertreter oder den Vertretenen richtet, inhaltliche Rechtswidrigkeit)

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