Sbg BauPolG 1997: § 23 Abs 1 Z 1 (Verwaltungsübertretung; Ausführung einer baulichen Maßnahme ohne baubehördliche Bewilligung)
§ 23 Abs 3 (ebenso; Dauerdelikt; Beendigung erst mit Rechtskraft der erforderlichen Bewilligung oder mit Beseitigung der Anlage; nur der Ausführer des Vorhabens erfasst, nicht ein allfälliger späterer Eigentümer)