VStG § 25 Abs 2 (allgemeine Bestimmungen; gleiche Berücksichtigung der entlastenden und belastenden Umstände; Verhandlung vor UVS; Beantragung von Entlastungszeugen; kein ausreichender Versuch der Einvernahme)
§ 51i (UVS, Verhandlung; Unmittelbarkeitsgrundsatz)