VStG § 51g Abs 1 (Beweisaufnahme vor UVS, Unmittelbarkeitsgrundsatz; Abstandnahme von der Vernehmung eines im Ausland ordnungsgemäß geladenen, jedoch zur Verhandlung nicht erschienenen Zeugen im Rechtshilfeweg bewirkt keinen Verfahrensmangel)
§ 51g Abs 3 Z 1 (ebenso; ausnahmsweise Verlesung von Niederschriften über die Vernehmung von Zeugen, deren Erscheinen aus erheblichen Gründen nicht verlangt werden kann)