VStG § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld, Ungehorsamsdelikt, Nichteintritt eines Schadens vorausgesetzt)
§ 19 Abs 1 (Strafbemessung)
§ 19 Abs 2 (ebenso; Milderungsgründe, kein "reumütiges Geständnis" bei Betretung auf frischer Tat; Nichteintritt eines Schadens bei Ungehorsamsdelikt kein Milderungsgrund)