VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; am Verbesserungsschriftsatz fehlende Angabe der Originalbeschwerde als beizulegende Anlage; mangelnde Wahrnehmung der Überwachungspflicht durch den Rechtsvertreter)
VwGH 26. 6. 2008, 2008/06/0085