VwGG § 31 Abs 1 Z 5 (Befangenheit, wichtige Gründe; Mitwirkung an einem Vorerkenntnis des VwGH für sich allein kein Befangenheitsgrund)
§ 31 Abs 2 (Ablehnung von Mitgliedern des VwGH, Glaubhaftmachung der Befangenheitsgründe durch die Partei)
VwGG § 31 Abs 1 Z 5 (Befangenheit, wichtige Gründe; Mitwirkung an einem Vorerkenntnis des VwGH für sich allein kein Befangenheitsgrund)
§ 31 Abs 2 (Ablehnung von Mitgliedern des VwGH, Glaubhaftmachung der Befangenheitsgründe durch die Partei)