B-VG Art 135 Abs 2 (feste, im Voraus bestimmte Geschäftsverteilung)
VwGG § 14 Abs 1 (Berichter, Bestellung durch den Präsidenten des VwGH)
§ 31 Abs 1 Z 4 (Befangenheit, Mitwirkung des Richters an dem dem Verfahren vor dem VwGH vorausgegangenen Verfahren; zu Unrecht behauptete Mitwirkung am Verwaltungsverfahren bei der Entscheidungsfindung sowie Mitwirkung an dem einem verwaltungsgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren vorausgegangenen Beschwerdeverfahren)