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VwGH 3. 9. 2008, 2006/04/0161 (Vergabewesen)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2009/567ZfV 2009, 317 Heft 2 v. 5.5.2009

BundesvergabeG 2002: § 175 Abs 1 (Feststellung von Rechtsverstößen, Entscheidung des Bundesvergabeamtes; Feststellungsverfahren nach erfolgtem Zuschlag oder erfolgtem Widerruf einer Ausschreibung "auf Antrag"; keine Entscheidung ohne Antrag)

VwGH 3. 9. 2008, 2006/04/0161

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