BundesvergabeG 2002: § 21 Abs 3 (Grundsätze des Vergabeverfahrens; Grundsätze der Leistungsvergabe; Unternehmer, die an der Erarbeitung der Unterlagen für das Vergabeverfahren unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, Ausschluss soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre; Ausnahme Unverzichtbarkeit; Erstellen einer Projektstudie für betroffenes Projekt vor Ausschreibung; Informationsvorsprung gegenüber anderen Bietern; keine geeigneten Maßnahme zum Ausgleich des Wettbewerbsvorteiles; Ausscheidungsgrund)