B-VG Art 49 Abs 1 (verbindende Kraft der Bundesgesetze erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird; grundsätzlich Territorialitätsprinzip; "inländischer Anknüpfungspunkt" bei einer Strafnorm mit ausländischem Täter und ausländischem Tatort erforderlich)
VStG § 2 Abs 1 (Strafbarkeit nur der im Inland begangenen Straftaten, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht