UVP-G 2000 § 2 Abs 2 (Begriffsbestimmungen; Vorhaben; Errichtung einer Anlage oder ein sonstiger Eingriff in Natur und Landschaft unter Einschluss sämtlicher damit in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehender Maßnahmen; eine oder mehrere Anlagen oder Eingriffe bei räumlichem und sachlichem Zusammenhang)