StVO § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Zufahrtsstraße; kein erforderlicher Hinweis im Spruch auf Qualifikation als Straße mit öffentlichem Verkehr)
VStG § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat)