StVG § 24 Abs 3 Z 3 (Vergünstigungen; Benutzung eigener technischer Geräte; Computer mit Internetzugang; Versagung erfordert sachliche Beurteilung; kein ausnahmsloses Verbot der Kommunikation von Strafgefangenen mit Personen außerhalb der Anstalt)
VwGH 8. 5. 2008, 2007/06/0231