StbG: § 12 Abs 3 idF BGBl I 2006/37 (Verleihung, ua Wahlkind, wenn die Staatsbürgerschaft nach § 17 durch Erstreckung der Verleihung nur deshalb nicht erwerben kann, weil der hierfür maßgebliche Elternteil [Wahlelternteil] bereits Staatsbürger ist und die Voraussetzungen nach § 16 Abs 1 Z 2 vorliegen)