StbG § 10 Abs 1 ( Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren)
§ 10 Abs 4 Z 1 (besonders berücksichtigungswürdiger Grund, Absehen von 10-jähriger Wohnsitzdauer nach sechsjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz; Nachweis nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration)