AlVG § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit; Bereitschaft zur Teilnahme an einer Nach- oder Umschulung)
§ 10 Abs 1 (Vereitelung einer Maßnahme zu Nach- oder Umschulung; Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; unzulässig im Rahmen einer im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vereinbarten Schulungsmaßnahme)