SPG § 16 Abs 2 und 3 (gefährlicher Angriff, Definition)
§ 65 Abs 1 (Erkennungsdienstliche Behandlung, Ermächtigung, Verdacht, einen gefährlichen Angriff begangen zu haben; konkrete fallbezogene Prognose erforderlich, auch Art des Deliktes bedeutsam)
§ 67 Abs 1 (DNA-Untersuchungen im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung, lex specialis zu § 65 Abs 1 SPG, zwei Voraussetzungen, Verdacht, einen gefährlichen Angriff begangen zu haben und Betroffener werde bei weiteren Angriffen mittels DNA wiedererkennbare Spuren hinterlassen)