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VwGH 17. 12. 2007, 2002/03/0308 (Kraftfahrwesen)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2009/510ZfV 2009, 293 Heft 2 v. 5.5.2009

GefahrgutbeförderungsG: § 3 Z 6 (Verlader, Begriff; wer die gefährlichen Güter in ein Fahrzeug verlädt oder wer diese unmittelbar an den Beförderer zur Beförderung übergibt)

§ 7 Abs 8 Z 1 (Pflichten des Verladers; Verladung oder unmittelbare Übergabe an den Beförderer nur von Gütern, die gem § 2 befördert werden dürfen)

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