Krnt JagdG 2000: § 61 Abs 1 (Fütterung des Wildes)
§ 61 Abs 3 idF LGBl 2004/7 (Fütterung von Rotwild mit anderem Futter als Rauhfutter nur aufgrund eines bescheidmäßigen Auftrages)
§ 61 Abs 4 idF LGBl 2004/7 (amtswegiger bescheidmäßiger Auftrag an den Jagdausübungsberechtigten, welche anderen Arten von Futter als Rauhfutter an welchem Standort für Rotwild zu verwenden sind; Abänderung eines solchen Auftrages; aus einem Auftragsbescheid erwachsen Rechte iSd § 68 Abs 2 AVG; Anhörung des Landesjagdbeirates, der zuständigen Abteilungen der LReg, der Landwirtschaftskammer und eines Sachverständigen; Unterlassung der Anhörung ist wesentlicher Verfahrensmangel)