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VwGH 27. 2. 2008, 2008/03/0010 (Jagdrecht)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2009/508ZfV 2009, 292 Heft 2 v. 5.5.2009

Krnt JagdG 2000: § 61 Abs 1 (Fütterung des Wildes)

§ 61 Abs 3 idF LGBl 2004/7 (Fütterung von Rotwild mit anderem Futter als Rauhfutter nur aufgrund eines bescheidmäßigen Auftrages)

§ 61 Abs 4 idF LGBl 2004/7 (amtswegiger bescheidmäßiger Auftrag an den Jagdausübungsberechtigten, welche anderen Arten von Futter als Rauhfutter an welchem Standort für Rotwild zu verwenden sind; Abänderung eines solchen Auftrages; aus einem Auftragsbescheid erwachsen Rechte iSd § 68 Abs 2 AVG; Anhörung des Landesjagdbeirates, der zuständigen Abteilungen der LReg, der Landwirtschaftskammer und eines Sachverständigen; Unterlassung der Anhörung ist wesentlicher Verfahrensmangel)

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