NÖ JagdG 1974: § 61 Abs 1 Z 12 (Verweigerung der Ausstellung einer Jagdkarte im Falle der Bestrafung wegen einer die Weidgerechtigkeit verletzenden Übertretung des Jagdgesetzes, Kirrung; Bindungswirkung auch einer Strafverfügung; bloß einmalige Übertretung ausreichend)
§ 62 (Entziehung der Jagdkarte)