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VwGH 10. 10. 2007, 2005/03/0237 (Jagdrecht)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2009/503ZfV 2009, 290 Heft 2 v. 5.5.2009

Tir JagdG 2004: § 44 Abs 1 (Bestimmung eines Jägernotweges durch fremdes Jagdgebiet, wenn Teile des eigenen Jagdgebietes nicht auf einem allgemein benützten Weg oder nur auf einem unverhältnismäßig großen Umweg erreicht werden können; Beschwerlichkeit des eigenen Zuganges von untergeordneter Bedeutung, zumal bei einer Hochgebirgsjagd)

VwGH 10. 10. 2007, 2005/03/0237

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