Vlbg GVG: § 4 Abs 1 lit a (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Eigentumsverkehr; Genehmigungspflicht; keine Einschränkung der Bewilligungspflicht bei Anteilserwerb durch Miteigentümer)
§ 10 Abs 2 (Sicherstellung von Erwerbszweck und Gesetzesbestimmungen; Auflagenvorschreibung entsprechend Angaben des Antragstellers; keine Zustimmungsvoraussetzung; Vorschreibung einer Weiterverpachtung)