GewO 1994 § 87 Abs 2 (Gewerbeberechtigung; Entziehung; Absehen, Gründe; Ratenzahlungsansuchen; kein Rückschluss auf Gläubigerzustimmung aus vorgebrachten Zahlungen; keine Berücksichtigung von Zahlungsunfähigkeit nach Gewerbeberechtigungsentziehung)
VwGH 1. 10. 2008, 2008/04/0163