GewO 1994 § 91 Abs 2 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechtes, Entziehungsgründe in natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss auf Betrieb der Geschäfte, Entfernungsauftrag unabhängig von Möglichkeit und Unmöglichkeit der Entfernung)
VwGH 3. 9. 2008, 2008/04/0121