GewO 1994 § 113 Abs 5 (Sperr- und Aufsperrstunde; Vorschreibung einer späteren Aufsperrstunde; unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft durch nicht strafbares Verhalten von Gästen vor Betriebsanlage; sicherheitspolizeiliche Bedenken; Verdopplung der empfunden Lautstärke)
VwGH 3. 9. 2008, 2008/04/0094