Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BO 1994): § 6 Abs 1 Z 3 (Taxilenkerausweis, Vertrauenswürdigkeit, Begriff, Beurteilung des Gesamtverhaltens; Umfang der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verwaltungsstrafscheides, Vorliegen einer einzigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit)
§ 13 Abs 1 Z 2 (Entziehung des Taxilenkerausweises)