GütbefG: § 23 Abs 2 idF BGBl I 2002/32 (Übertretung; wer als Lenker unmittelbar anwendbare Vorschriften der EU über den Güterverkehr auf der Straße verletzt; Geldstrafe bis zu 7.267 EUR; fehlende Fahrerbescheinigung, Verschulden des Fahrers bei Durchführung einer Transitfahrt ohne Fahrerbescheinigung)