FrG 1997: § 10 Abs 4 (Niederlassungsbewilligung; Familiennachzug; Inlandsantragstellung; ausnahmsweise, aus humanitären Gründen; Lebensmittelpunkt des die Obsorge ausübenden Onkels im Bundesgebiet; Mutter unbekannten Aufenthalts; Vater und Großeltern verstorben)
§ 14 Abs 2 (ebenso)