FPG 2005: § 74 Abs 2 Z 1 (ein Festnahmeauftrag kann gegen einen Fremden auch dann erlassen werden, wenn die Voraussetzungen zur Verhängung der Schubhaft nach § 76 Abs 1 vorliegen und nicht aus anderen Gründen die Vorführung vor die Fremdenpolizeibehörde erfolgt)
§ 76 Abs 1 (Schubhaft; Voraussetzungen; ua Prüfung, ob Sicherungsbedürfnis gegeben ist)