FPG 2005: § 60 Abs 1 Z 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit)
§ 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot gegen freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige; Voraussetzungen; Prognosebeurteilung; hier: psychologisches Gutachten unberücksichtigt)