FPG 2005: § 60 Abs 2 (Orientierungsmaßstab bei Beurteilung, ob Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zulässig ist)
§ 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot)
ARB 1/80: Art 6 Abs 1 (kein Verlust der Rechte, weil türkischer Staatsbürger während einer auch mehrjährigen Inhaftierung keine Beschäftigung ausübt, wenn seine Abwesenheit vom regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates nur vorübergehend ist, sofern er den Zeitraum, der angemessen ist, um nach dem Ende der Inhaftierung eine neue Beschäftigung im Lohn- und Gehaltsverhältnis zu finden, nicht überschritten hat)