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VwGH 24. 1. 2008, 2007/03/0199 (Fischereirecht)

JudikaturFISCHEREIRECHTZfV 2009/465ZfV 2009, 273 Heft 2 v. 5.5.2009

Oö FischereiG: § 40 Abs 1 (Geschäftsführung der Fischereireviere)

§ 40 Abs 2 (Fischereireviervollversammlung; ordentliche Mitglieder des Oö Landesfischereiverbandes, die ein Fischwasser im Revier bewirtschaften)

§ 40 Abs 4 (Wahl des Fischereirevierobmannes und der anderen Mitglieder des Fischereirevierausschusses durch die Vollversammlung; keine Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung, ob einem Fischereiberechtigten in einem bestimmten Fischereirevier ein Stimmrecht zukommt)

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