Grazer Dienst- und GehaltsO: § 74 Abs 3 (außerordentliche Vorrückung, Belohnung für ausgezeichnete Dienstleistung; Beurteilungszeitraum vor Ruhestandsversetzung)
B-VG Art 7 Abs 1 (Gleichheit, keine Verletzung; verfassungskonforme Auslegung; Änderung der Behördenpraxis)