GehG § 15 Abs 6 (Nebengebühr, pauschalierte, Neubemessung bei wesentlicher Sachverhaltsänderung)
§ 18 (Mehrleistungszulage)
DVG § 12 Abs 3 (Berufungsbehörde, Abänderung zugunsten des Berufungswerbers; Ausspruch der Rückwirkung, Anwendbarkeit nur auf Sachentscheidung, nicht auf Zurückverweisung)