Tir FLG 1996: § 37 Abs 7 (Entscheidung der Agrarbehörde über Streitigkeiten zwischen der Agrargemeinschaft und ihren Mitgliedern auf Antrag unter Ausschluss des Rechtsweges; eine solche Entscheidung kann auch in der Zuerkennung von Schadenersatz an ein Mitglied liegen, wenn er aus dem Mitgliedschaftsverhältnis resultiert)
VwGH 24. 7. 2008, 2007/07/0150,