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VwGH 25. 9. 2008, 2007/07/0098 (Bodenreform)

JudikaturBODENREFORMZfV 2009/425ZfV 2009, 251 Heft 2 v. 5.5.2009

Krnt Güter- und SeilwegeLG: § 16 Abs 4 (im Falle einer Änderung der für die Festlegung des Anteilsverhältnisses maßgebend gewesenen Umstände, ist in sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs 2 das Anteilsverhältnis neu zu bestimmen; hier: höhere Benützung der Bringungsanlage durch Ansteigen der Zahl der Zufahrten in Folge der Errichtung eines Wohngebäudes)

VwGH 25. 9. 2008, 2007/07/0098

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