RAO § 5 Abs 2 (Verweigerung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte; Verlust der Vertrauenswürdigkeit; Rückschlüsse auf die Sorgfalt und auf das Pflichtbewusstsein auch bei rechtkräftig aufgehobenem Konkurs; Berücksichtigung von Disziplinarverfahren wegen Verfehlungen, deren Schwere und Wiederholung auf einen Mangel an Vertrauenswürdigkeit schließen lassen)