Stmk ROG: § 25 Abs 4 Z 2 (Grünland; zulässige Bauten; Zubauten bei rechtmäßig bestehenden baulichen Anlagen)
§ 25 Abs 4 Z 3 (ebenso; kleinere ebenerdige, unbewohnbare Bauten von untergeordneter Bedeutung, Gesamtfläche nicht mehr als 30 m2; nicht nur Gebäude iSd Gesetzes erfasst; Flugdach an Gerätehütte, in die höchstzulässige Gesamtfläche einzurechnen; speziellere Regelung gegenüber § 25 Abs 4 Z 2)