Tir BauO: § 25 Abs 3 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; mit Immissionsschutz verbundene Festlegungen des Flächenwidmungsplanes, Festlegungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baufluchtlinien, Baugrenzlinien, der Bauweise und der Bauhöhe; Vorbringen, ein Gebäude sei zu groß dimensioniert, keine taugliche Einwendung)