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VwGH 1. 4. 2008, 2007/06/0335 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/414ZfV 2009, 243 Heft 2 v. 5.5.2009

Stmk BauG: § 3 Z 6 (Anwendungsbereich des Gesetzes, Ausnahmen; bauliche Anlagen, die nach wasserrechtlichen Vorschriften einer Bewilligung bedürfen, ausgenommen Gebäude, die nicht unmittelbar der Wassernutzung dienen; Container, der nicht für die Wassernutzung verwendet wird)

§ 39 (Instandhaltung, Erhaltung der baulichen Anlagen in einem der Baubewilligung entsprechenden Zustand; Verpflichtung des Eigentümers)

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