Stmk BauG: § 3 Z 6 (Anwendungsbereich des Gesetzes, Ausnahmen; bauliche Anlagen, die nach wasserrechtlichen Vorschriften einer Bewilligung bedürfen, ausgenommen Gebäude, die nicht unmittelbar der Wassernutzung dienen; Container, der nicht für die Wassernutzung verwendet wird)
§ 39 (Instandhaltung, Erhaltung der baulichen Anlagen in einem der Baubewilligung entsprechenden Zustand; Verpflichtung des Eigentümers)