Stmk BauG: § 4 Z 29 (Gebäudefront; Außenwandfläche eines Gebäudes ohne vorspringende Bauteile wie Balkone oder Erker; an Gebäudeseiten ohne Außenwände gilt die Vertikalebene entlang des Dachrandes als Gebäudefront)
§ 4 Z 40 (Kniestockhöhe; Maß des vertikalen Abstandes zwischen Oberkante der obersten Rohdecke und der Unterkante der tragenden Dachkonstruktion, gemessen in der äußeren Außenwandebene)