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VwGH 1. 4. 2008, 2007/06/0303 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/413ZfV 2009, 243 Heft 2 v. 5.5.2009

Stmk BauG: § 4 Z 29 (Gebäudefront; Außenwandfläche eines Gebäudes ohne vorspringende Bauteile wie Balkone oder Erker; an Gebäudeseiten ohne Außenwände gilt die Vertikalebene entlang des Dachrandes als Gebäudefront)

§ 4 Z 40 (Kniestockhöhe; Maß des vertikalen Abstandes zwischen Oberkante der obersten Rohdecke und der Unterkante der tragenden Dachkonstruktion, gemessen in der äußeren Außenwandebene)

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