Stmk BauG: § 40 Abs 1 (rechtmäßiger Bestand; bestehende bauliche Anlage, Baubewilligung nicht nachweisbar, Errichtung vor 1. 1. 1969)
§ 40 Abs 2 (ebenso; Errichtung zwischen 1. 1. 1969 und 31. 12. 1984, zum Zeitpunkt der Errichtung bewilligungsfähig; Standsicherheit; Beurteilung anhand der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Rechtslage)