NÖ BauO: § 18 Abs 1 Z 1 (Baubewilligung, Verfahren; Zustimmung des Grundeigentümers; Überbau der Grenze mit einem Bauwerk; Prüfung der Eigentümerstellung am überbauten Grundstücksteil des Nachbargrundstücks; Aufhebung eines Gemeindebescheids, der von Erwerb des Eigentums ausging, ohne Prüfung der Eigentümerstellung durch die Vorstellungsbehörde)