Stmk BauO: § 41Abs 3 (vorschriftswidrige bauliche Anlage, Beseitigungsauftrag; grundsätzlich Fehlen der Bewilligung sowohl im Zeitpunkt der Errichtung als auch im Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags; auch bei nachträglicher Nichtigerklärung einer ursprünglich vorhandenen Bewilligung ungeachtet der Ex-nunc-Wirkung der Nichtigerklärung)